Ottensheim bei Linz

FAQ - Häufige Fragen

Was soll ich zu meiner Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – folgende Unterlagen zu Ihrer ersten Behandlung mit:

eine ärztliche Überweisung mit Diagnose, Art der Behandlung (z. B. Physiotherapie oder EHG), Therapiedauer und Anzahl der Einheiten
aktuelle oder frühere Befunde (z. B. Arztbriefe oder Bildgebung)

So kann ich Ihre Behandlung bestmöglich vorbereiten und individuell abstimmen.

Ich kann nicht in die Praxis kommen – sind Hausbesuche möglich?

Ja, ich biete physiotherapeutische Hausbesuche an, wenn ein Besuch in der Praxis aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Voraussetzung für einen Hausbesuch ist eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie mit Hausbesuch.

Hausbesuche sind in Ottensheim und den umliegenden Gemeinden bis zu einem Umkreis von etwa 15 km möglich.

Für Hausbesuche wird eine Hausbesuchspauschale sowie Kilometergeld verrechnet.
Ein Teil der Kosten werden – je nach Krankenkasse und ärztlicher Verordnung –  von der Krankenkasse rückerstattet.

Werden die Kosten von der Krankenkasse rückerstattet?

Ich arbeite als Wahltherapeutin. Die Kosten für die Behandlung werden daher zunächst privat verrechnet.

Am Ende der Therapieserie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie – nach Bezahlung – bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Rückerstattung einreichen können.

Für die Einreichung benötigen Sie in der Regel:

– eine ärztliche Überweisung
– die Original-Honorarnote
– eine Zahlungsbestätigung

Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenkasse.

Werden die Kosten für Craniosacrale Therapie von der Krankenkasse übernommen?

Die craniosacrale Therapie ist üblicherweise eine Privatleistung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht rückerstattet.

Bitte klären Sie im Vorfeld direkt mit Ihrer Krankenkasse oder einer eventuellen Zusatzversicherung, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden.

Eine ärztliche Überweisung ist für die craniosacrale Behandlung nicht zwingend erforderlich, kann jedoch – insbesondere im Rahmen einer physiotherapeutischen Begleitung – sinnvoll sein.

Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?

Die Behandlungsdauer richtet sich nach der ärztlichen Verordnung.

In manchen Fällen kann eine längere Behandlungszeit sinnvoll sein.
Zusätzliche Zeit über die verordnete Dauer hinaus wird privat verrechnet und vorab transparent vereinbart.

Ich kann meinen Termin nicht wahrnehmen – was ist zu tun?

Bitte sagen Sie Ihren Termin so früh wie möglich telefonisch ab.

Ich behalte mir vor, Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden, als Ausfallshonorar zu verrechnen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Benötige ich eine chefärztliche Bewilligung?

Ob eine chefärztliche Bewilligung erforderlich ist, hängt von Ihrer Krankenkasse und der verordneten Leistung ab.

Sollte eine Bewilligung notwendig sein, unterstütze ich Sie gerne dabei.